Energieberatung Mittelstand

Energieberatung Mittelstand

Ihre Wirtschaftlichkeit. Unsere Umwelt.

Als bodenständiges und neutrales Unternehmen ist es unser Bedürfnis, Energieeinspar-Potenziale in Ihrem Unternehmen zu erschließen und Ihnen konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Vorschläge für die Reduzierung Ihres Energieverbrauchs anzubieten.

Unser Ziel: den aktuellen Energieverbrauch Ihres Unternehmens um 15-20% im Jahr zu reduzieren.

Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. (DIN-EN-16247-1 nach §§ 8 ff. EDL-G)

Ihr Unternehmen erhält von uns einen ausführlichen Bericht mit neutralen Umsetzungs-Vorschlägen und deren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Und dies im Bereich von Gebäude und Anlagen als auch im Nutzerverhalten und bei Arbeitsprozessen. Selbstverständlich kümmern wir uns für Sie um die jeweilige Förderantrags-Stellung.

Gerne begleiten wir Ihr Unternehmen auch bei der Durchführung von Energieeinspar-Maßnahmen und stehen Ihnen darüber hinaus jederzeit zur Seite.


Antragsberechtigte Unternehmen:

  • Kommunen und KMU’s mit Sitz in Deutschland,
  • Unternehmen der Wirtschaft, des Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe, die:

    • weniger als 250 Beschäftigte
    • weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder
    • weniger als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme haben.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Art und Höhe der Förderung:

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.


Ablauf Energieberatung Mittelstand:

Als bodenständiges und neutrales Unternehmen ist es unser Bedürfnis, Energieeinspar-Potenziale in Ihrem Unternehmen zu erschließen und Ihnen konkrete und wirtschaftlich sinnvolle Vorschläge für die Reduzierung Ihres Energieverbrauchs anzubieten.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere Vorgehensweise:

1. Grundlagenermittlung
Wir nehmen alle notwendigen Informationen zu Ihren Energiekosten auf.

2. Antragstellung BAFA
Wir stellen den Förderungsantrag bei der BAFA. Somit wird auch geprüft, ob Sie an dem Programm teilnehmen dürfen.

3. Datenerfassung/Vorortbegehung/Messungen
Wir nehmen alle Energieverbraucher, Heizungs- und Gebäude Daten auf.

4. Analyse
Die bei Ihnen aufgenommen Daten werden analysiert und sind die Basis für die Berechnung Ihres persönlichen Einspar-Potentials.

5. Energiebericht
Durch unsere langjährige Erfahrung, fundierte Marktkenntnisse und professionelle Software liefern wir Ihnen einen maßgeschneiderten Energiebericht mit wirtschaftlich sinnvollen Energieeinspar-Maßnahmen.

6. Besprechung/Präsentation
Wir besprechen mit Ihnen die ermittelten Daten und die daraus resultierenden Energieeinspar-Maßnahmen. Gerne begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Einsparmaßnahmen und beantragen die entsprechenden Fördermittel. Darunter verstehen wir auch eine zuverlässige und langjährige Betreuung.

Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Termin.


Downloads (Quelle: bmwi.de)
Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand
EBM Allgemeine Hinweise zum Förderverfahren
Flyer Energieberatung im Mittelstand